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Gutachten von Ludwig Andreas Buchner zur Anwendung des Artikels 30 des Gesetzes über den Malzaufsch…

Signatur FA 004/3178
Gegenstand Akte (1)
Titel Gutachten von Ludwig Andreas Buchner zur Anwendung des Artikels 30 des Gesetzes über den Malzaufschlag vom 16. Mai 1868 bei Verwendung von Malz als Zuschlagsstoff bei der Branntweinherstellung
Enthält u.a. Hinweis auf Urteil des Landgerichts Dettelbach vom 06.09.1875 zur Nichtverwendbarkeit des Malzes
Laufzeit 1876
Umfang 3 Bl. hs.
Fachgebiet Agrar- und Lebensmitteltechnik. Brennerei < 530.07>
Rechtehinweis CC BY-SA 4.0
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